Unser Kanzleischwerpunkt liegt in der Rückabwicklung
von Kaufverträgen über Fahrzeuge.
Wir beraten und vertreten Sie im Bereich des Autokaufrechts insbesondere bei folgenden Fragen:
Beim Autokauf oder beim Kraftfahrzeugleasing treten immer wieder Probleme auf, deren Klärung ohne rechtliche Kennnisse unmöglich ist. Das Autokaufrecht ist eine Spezialmaterie . Eine frühzeitige rechtliche Beratung und rechtzeitiges Handeln ist unbedingt erforderlich, da im Kaufrecht Fristen laufen und ein in manchen Fällen auch ein möglicher Widerruf des Vertrages nur innerhalb kurzer Fristen möglich ist.
Meistens geht es um die Folgen von Sachmängeln, insbesondere darum, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Aber was bedeutet das und wann ist es möglich?
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist oft vorteilhaft, da Sie den vollen Kaufpreis zuzüglich Zinsen und weitere Aufwendungen zurückbekommen. Sie müssen sich lediglich geringe Nutzungsvorteile abziehen lassen, die oft viel geringer sind, als der hohe Wertverlust des Fahrzeuges.
Diese Materie ist allerdings komplex und erfordert eine individuelle rechtliche Beratung. Insbesondere können Fehler, die am Anfang gemacht werden, später nicht mehr korrigiert werden. Auch hier gilt, nicht ohne Anwalt handeln!
Wir kennen beide Seiten, da wir auch Autohäuser betreuen und vertreten. Es fällt uns daher leicht, sich in den jeweiligen Gegner hineinzuversetzen.
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Anwaltskanzlei Dr. Tiedtke, LL.M.
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Dr. jur. Sonja Tiedtke, LL.M.
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