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Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht wird in unserer Kanzlei die Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, sowie dem Bundesarbeitsgericht angeboten:
- Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Geschäftsführern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch einer Kündigung (z. B. Formerfordernisse einer Kündigungserklärung, Fristeinhaltung, Haftungsvermeidung, alternative Aufhebungs-Verträge, alternative Abwicklungsverträge, sozial-rechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen von Aufhebungs- und/oder Abwicklungsverträgen)
- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten, den Landesarbeits-Gerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht
- Beratung bei der Erstellung von Verträgen (z. B. Arbeitsverträge, Dienstverträge für Geschäftsführer, nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Pkw-Überlassungsverträge usw.)
- gerichtliche Vertretung und außergerichtliche Beratung in Zeugnisrecht-, Abmahnungs- und Mobbingauseinandersetzungen
- Befristungsrecht
- Betriebliche Altersversorgung
- Vertretung von Betriebsräten und Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und Einigungsstellenverfahren