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Familienrecht

 

Wir helfen Ihnen bei Ihren Familienrechtsfragen, insbesondere Scheidung, Unterhalt, Zugewinn, elterliche Sorge, Umgangsrecht und bei der Erstellung von Eheverträgen und sonstigen Fragen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung.

 

Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.

 

Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzende Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Auch wenn gerichtliche Auseinandersetzungen sich in einigen Fällen nicht vermeiden lassen, ist es unser Ziel, durch Verhandlungen mit der Gegenpartei eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, sodass nur das Ehescheidungsverfahren gerichtlich zu klären ist.

 

Selbstverständlich beraten wir auch vorbeugend bei der Abfassung von Eheverträgen.

 

Eherecht

 

Das Eherecht regelt die rechtlichen Voraussetzungen und Gestaltungen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.

Wir beraten Sie bei allen rechtlichen Belangen, die ein solcher Schritt nach sich ziehen kann.

 

Gewaltschutz

 

Bis zur Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes herrschte Rechtsunsicherheit bezüglich der Gewalt, die sich im häuslichen bzw. privaten Umfeld ereignete, also z.B. Gewalt durch den Ehepartner/Ehepartnerin.

 

Das Gewaltschutzgesetz bietet seit 2001 eine klare Rechtsgrundlage für Schutzanordnungen des Zivilgerichts bei vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person einschließlich der Drohung mit solchen Verletzungen.

 

Sorgerecht

 

Das Sorgerecht umfasst im Regelfall die Rechte der Eltern oder Sorgeberechtigten gegenüber ihren Kindern. Dazu gehören:

 

  • Die Personensorge
  • Die Vermögenssorge
  • Das Vertretungsrecht

 

Umgangsrecht

 

Umgangsrecht ist ein Begriff des Familienrechts.

 

Er beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern oder der Eltern mit dem Kind, in besonders gelagerten Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind bzw. des Kindes mit Dritten (Großeltern, Geschwister, …)

 

Unterhaltsrecht

 

Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung, oder kraft Gesetzes ergeben.

 

Ein veralteter Begriff lautet Alimente. Das Unterhaltsrecht regelt dabei den:

 

  • Familienunterhalt
  • Verwandtenunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Geschiedenenunterhalt
  • Barunterhalt
  • Betreuungsunterhalt
  • Naturalunterhalt

 

 

Dr. jur. Sonja Tiedtke, LL.M.

Rechtsanwältin

Betenstraße 1

44137 Dortmund

Telefon: 0231 / 65 50 30

Telefax: 0231 / 65 50 32 0

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